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Erhöhung des Referenzzinssatzes und Auswirkung auf den Mietzins

05.06.2023

Das Bundesamt für Wohnungswesen hat den Referenzzinssatz am 1. Juni 2023 um ¼% auf 1,5% erhöht.

Dies berechtigt grundsätzlich die Vermieterinnen und Vermieter, ihren Mietzins zu erhöhen, unter der Voraussetzung jedoch, dass bisherige Referenzzinssenkungen bis zum Satz von 1,25% an die Mieterinnen und Mieter auch weitergegeben worden sind. Zudem kann die aufgelaufene Teuerung überwälzt werden und schliesslich ist das offizielle Formular für die Mietzinserhöhung zu verwenden. Das detaillierte Vorgehen ersehen Sie hier.