Dies berechtigt grundsätzlich die Vermieterinnen und Vermieter, ihren Mietzins zu erhöhen, unter der Voraussetzung jedoch, dass bisherige Referenzzinssenkungen bis zum Satz von 1,25% an die Mieterinnen und Mieter auch weitergegeben worden sind. Zudem kann die aufgelaufene Teuerung überwälzt werden und schliesslich ist das offizielle Formular für die Mietzinserhöhung zu verwenden. Das detaillierte Vorgehen ersehen Sie hier.