Der HEV Kanton Bern und das sehr breit abgestützte kantonale Komitee «Für den vernünftigen Gegenvorschlag zur Solar-Initiative» sind erleichtert und sehr erfreut über das Abstimmungsresultat vom 9. Februar 2025. Die Vernunft hat gesiegt: Die extreme und unrealistische Initiative wurde klar abgelehnt, während der vernünftige und umsetzbare Gegenvorschlag deutlich angenommen wurde.
Der realistische Gegenvorschlag, für den sich der HEV ins Zeug gelegt hat, gewährleistet nun, dass der Solarausbau auf bernischen Dächern kontinuierlich weitergeht – ohne das Solargewerbe, die Landwirtschaft oder die Kapazitäten des Stromnetzes zu überfordern und ohne die Eigentumsgarantie mit Füssen zu treten.
Ein wichtiger Baustein dieses Erfolgs war der engagierte Einsatz des HEV Bern und Umgebung im Abstimmungskampf. Wer sich am 25. Januar und 1. Februar über den Berner Märit bewegte, kam nicht an der Präsenz des HEV vorbei. Auf dem Casinoplatz informierte der Verband mit einem Stand über die Argumente gegen die Solar-Initiative. Trotz eisiger Temperaturen standen Vorstandsmitglieder, Unterstützende aus Politik und Wirtschaft sowie freiwillige Helferinnen und Helfer bereit, um den Gegenvorschlag zu erklären und Flyer zu verteilen. Der persönliche Austausch zahlte sich aus: Viele Passantinnen und Passanten zeigten sich interessiert und liessen sich von den Argumenten überzeugen. Insgesamt wurden über 400 Handwärmer und ebenso viele Flyer verteilt. Ein besonderer Dank gilt den engagierten Vorstandsmitgliedern Adrian Haas, Kurt E. Wagner und Peter Rub, Geschäftsführer Lukas Herren sowie den vielen Mitgliedern und Jungfreisinnigen, die tatkräftig mitgewirkt haben.
Der Gegenvorschlag enthält eine abgeschwächte Solardachpflicht bei Neubauten, wie sie im Wesentlichen bereits heute aufgrund des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Art. 45a) sowie des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen neuen kantonalen Energiegesetzes gilt. Für Bestandsbauten bietet der Gegenvorschlag eine schweizweit erstmalige, elegante Lösung: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollen sich im Rahmen von Dachsanierungen online (www.sonnendach.ch) mit einer möglichen Solarinstallation befassen, aber selbst entscheiden können, ob sie ein Projekt realisieren wollen oder nicht.
Zudem setzt der Gegenvorschlag noch einen weiteren Punkt um: Neue, dauerhafte Parkplätze im Freien mit mindestens 80 bewirtschafteten Abstellplätzen sollen künftig mit Solaranlagen überdeckt werden. Gerade bei grossen Parkplätzen macht eine Solarausstattung besonders Sinn – ausgerechnet hier fehlte in der sonst so utopischen Initiative jedoch eine Regelung.
Der HEV Kanton Bern ist sehr froh, dass mit dem heutigen Nein die extreme Initiative, die eine unnötige Zwängerei und ein sinnloses Bürokratiemonster geschaffen hätte, vom Tisch ist. Die grünen Parteien müssen sich nun ernsthaft fragen, ob sie für eine gleichlautende Initiative auf eidgenössischer Ebene weiterhin Unterschriften sammeln wollen. Wann die revidierte Fassung des kantonalen Energiegesetzes gemäss Gegenvorschlag und die dazugehörende Verordnung durch den Regierungsrat in Kraft gesetzt werden, ist noch unklar. Es dürfte Mitte 2025 oder gar erst am 1. Januar 2026 so weit sein. Der HEV bleibt jedenfalls am Ball und wird zeitgerecht informieren.
Adrian Haas
Präsident HEV Bern und Umgebung
Vizepräsident HEV Kanton Bern