• News

Mehr Schutz und bessere Abgeltung sind dringend nötig!

10.09.2025

Der HEV Kanton Bern unterstützt das Postulat «Teurer Unterhalt und aufwändige Umnutzung von Gebäuden mit Schutzstatus» vollumfänglich. Es besteht dringender Handlungsbedarf, weil heute die Interessen der Grundeigentümer im Zusammenhang mit der Inventarisierung von Baudenkmal geschützten Gebäuden unzureichend geschützt sind.

«Eine Inventarisierung lässt sich grundsätzlich nicht verhindern.» betont HEV-Präsident Francesco Rappa. «Zwar kann der Eigentümer in einem Baubewilligungsverfahren die Richtigkeit des Inventars bestreiten, doch steht er gegenüber der Denkmalpflege als Fachbehörde bei der Frage der Richtigkeit des Inventars beinahe auf verlorenem Posten. Das ist frustrierend und ungerecht. Für den HEV ist die Denkmalpflege wichtig, aber sie funktioniert nur mit der Eigentümerschaft, nicht gegen sie.»

Zwar sei es je nachdem denkbar, dass ein Eigentümer bereits heute Beiträge der Denkmalpflege erhalte, ergänzt HEV-Vizepräsdentin Tamara Jost. «Die gesamten Mehraufwendungen werden damit aber nicht abgedeckt. Das Anliegen, die Interessen der Grundeigentümer bei der Abgeltung kostspieliger Auflagen besser zu berücksichtigen, ist deshalb berechtigt, wobei die effizienteste Lösung natürlich die Reduktion entsprechender Auflagen wäre.»

Entsprechend diesen Überlegungen ist der HEV für die Annahme des Postulats und zwar ohne  Abschreibung (im Gegensatz zum Grossrat, der Ziffer 3 abgeschrieben hat),. «Zwar verweist der Regierungsrat ansich zutreffend auf den beschränkten steuerrechtlichen Regelungsspielraum» erklärt HEV-Geschäftsführer Patrick Freudiger. «Dennoch rät der HEV davon ab, die Frage der Zeitdauer einer Abziehbarkeit von Aufwendungen bereits vorab von einer vertieften Prüfung kategorisch auszuschliessen. Allenfalls könnten sich durch Quervergleich mit anderen Kantonen neue sachdienliche Erkenntnisse zu bundesrechtskonformen Lösungen ergeben.»

Fazit: Der HEV Kanton Bern bedauert, dass der Grossrat sich nicht für eine integrale Annahme des Postulats ohne Abschreibung geeinigt hat, da eine bessere Abgeltung, steuerliche Abzüge sowie Reduktionen bei kostspieligen energetischen Investitionen dringen nötig sind.