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Speicherung von überschüssigem Solarstrom ermöglichen

10.09.2025

Der HEV Kanton Bern unterstützt die gleichlautende Motion, die fordert, dass die Speicherung und Verwendung von überschüssigem Solarstrom – also zur Eigenverbrauchsoptimierung – für die Gebäudeheizung und Warmwasseraufbereitung ausdrücklich erlaubt sind.

Der HEV schliesst sich den überzeugenden Ausführungen des Regierungsrates an. Dieser verweist darauf, dass die Energiestrategie des Kantons Bern einen starken Ausbau der Photovoltaik vorsieht. Bereits heute kommt es an sonnigen Tagen zu Produktionsspitzen. Diese Überschüsse können lokal oder regional zu kurzfristigen Überlastungen des Stromnetzes führen. Um in solchen Situationen die Netzstabilität zu gewährleisten, können die Netzbetreiber ab 2026 bei Bedarf bis zu 3% der jährlichen Solarstromproduktion abregeln (Peak-Shaving).

Wie der Regierungsrat befürwortet auch der HEV, dass den Gebäudeeigentümern mit PV-Anlagen das Recht eingeräumt wird, überschüssigen Solarstrom direkt elektrisch in einen thermischen Speicher einzuspeisen. Dies ermöglicht einerseits die Nutzung von eigenproduziertem Strom im eigenen Gebäude und trägt andererseits zur Stabilisierung der Stromnetze bei.